1. Der Lehrplan für die bayerische Hauptschule, Jahrgangsstufen
5 mit 10, wurde überarbeitet. Die Neufassung wird nachfolgend veröffentlicht.
2. Der Lehrplan wird
im Schuljahr 1997/98 in den Jahrgangsstufen 5 und 7,
im Schuljahr 1998/99 in den Jahrgangsstufen 6 und 8,
im Schuljahr 1999/2000 in den Jahrgangsstufen 9 und 10
verbindlich eingeführt.
3. Die Regierungen, die Staatlichen Schulämter und die Leiter der
Volksschulen (auch der Grundschulen) sind verpflichtet, die Bestellung
der Sondernummer 1/1997 des Amtsblatts in dem für den Dienstbetrieb
erforderlichen Umfang bei der R. Oldenbourg Graphische Betriebe GmbH, Hürderstraße
4, 85551 Kirchheim, Tel. (0 89) 9 91 82-4 51, zu veranlassen.
4. Für die Schulbücher, die auf den bisherigen Lehrplan zugelassen
sind, erlischt mit Inkrafttreten des neuen Lehrplans die Genehmigung der
Verwendung im Unterricht. Auf das jeweils gültige Verzeichnis der
zum Gebrauch an Schulen zugelassenen Lernmittel wird verwiesen. Die Bücher
können übergangsweise noch aufgebraucht, über den Etat der
Sachaufwandsträger jedoch nicht mehr angeschafft werden, es sei denn,
es handelt sich um eine geringe Anzahl zur Komplettierung von Klassensätzen.
5. Die Bekanntmachung über die Einführung des Lehrplans für die bayerische Hauptschule vom 16. Juli 1985 (KMBl I S. 134, KMBl I So.-Nr. 13 S. 249) und vom 15. Juni 1987 (KWMBl I S. 147),
die Bekanntmachung über die Einführung des Lehrplans für das Fach Ethik in der Hauptschule vom 9. Mai 1986 (KMBl I S. 241, KMBl I So.-Nr. 9 S. 285),
die Bekanntmachung über die Einführung des Lehrplans für das Wahlfach Informatik in der Hauptschule vom 13. April 1987 (KWMBl I S. 102, KWMBl I So.-Nr. 8 S. 317) sowie
die Bekanntmachung über den Lehrplan für die bayerische Hauptschule, Fach Geschichte, Jahrgangsstufen 7 bis 9, vom 4. Mai 1992 (KWMBl I S. 341, KWMBl I So.-Nr. 16 S. 705)
treten für die Jahrgangsstufen 5 und 7 im Schuljahr 1997/98, für
die Jahrgangsstufen 6 und 8 im Schuljahr 1998/99 und für die Jahrgangsstufe
9 im Schuljahr 1999/2000 außer Kraft.
I.A. J. H o d e r l e i n
Ministerialdirektor
KWMBl I 1997 S. ...
Der Lehrplan ist die Arbeitsgrundlage für
die Lehrkräfte. Er wendet sich aber auch an die Eltern und die Öffentlichkeit
und verdeutlicht diesen den spezifischen Auftrag und das Profil der Schulart.
Der Lehrplan gibt eine Vielzahl von Impulsen.
Besonderes Anliegen ist es, mehr noch als bisher die Schüler zum Ausgangspunkt
und zum Mittelpunkt aller unterrichtlichen und erzieherischen Bemühungen
zu machen. Schwerpunkte dabei sind Vorgaben und Anstöße zu einer
Schule,
• die nicht nur Wissen vermittelt, sondern das Lernen und Arbeiten lehrt,
• die das Denken und Lernen in Zusammenhängen anbahnt und gezielt pflegt und dabei die Verbindungen zwischen den Fächern systematisch nutzt,
• die Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung zu einem Schwerpunkt macht,
• die sich vermehrt auch erzieherischen und sozialpädagogischen Aufgaben stellt,
• die sich als weiterführende Schule für
alle ihre Schüler - die leistungsfähigeren aber auch die schwächeren
- versteht.
Auftrag und Leistung der Pflichtschule sind nicht
gering zu achten. Im Gegenteil: Für einen großen Teil unserer
Buben und Mädchen ist die Hauptschule jene Schule, die den Erfolg
erst ermöglicht. Spezifisches Kennzeichen ist ein Unterricht, der
in besonderer Weise auf die Lern- und Leistungsdispositionen ihrer Schüler
abgestimmt ist, der induktives Vorgehen bevorzugt und der die Schüler
durch häufigere Phasen eines konkret-anschaulichen, handlungsorientierten,
materialgeleiteten, zeitweise auch selbst gesteuerten und projektorientierten
Arbeitens aktiviert.
Zusammen mit der Berufsausbildung ergibt die Hauptschule
einen Bildungsgang, der den jungen Menschen Perspektiven eröffnet
und den Tüchtigen alle Möglichkeiten offen hält - in Schule
und Beruf.
München, im Oktober 1997
Hans Zehetmair
Bayerischer Staatsminister
für Unterricht, Kultus,
Wissenschaft und Kunst
Vorbemerkung zum Aufbau
Der folgende Lehrplan beschreibt gestuft vom Grundsätzlichen ins Konkrete auf drei verschiedenen Ebenen die Aufgaben und Arbeitsweisen der Hauptschule. Er spricht Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler, die Erziehungsberechtigten - im Text ist einfach von "Lehrern", "Schülern" und "Eltern" die Rede - und die interessierte Öffentlichkeit an.
Das Kapitel I stellt in allgemeiner und grundsätzlicher Form den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Hauptschule, Erziehung und Unterricht in der Hauptschule und das Schulleben insgesamt dar. Kapitel II befasst sich auf einer konkreteren Ebene mit den fächerübergreifenden und den fachbezogenen Unterrichts- und Erziehungsaufgaben.
Die einzelnen Lernziele und Lerninhalte finden sich schließlich - gesondert nach Jahrgangsstufen und Fächern - in Kapitel III.
Dauer
1. Die Hauptschule als
weiterführende Schule
1.1 Die Hauptschule baut auf der Grundschule auf und umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 9. Für besonders befähigte Hauptschüler ist auch der freiwillige Besuch einer 10. Klasse möglich.
Bildungsangebot
1.2 Die Hauptschule stimmt ihr Bildungsangebot auf die unterschiedlichen Begabungen, Interessen und Leistungen ihrer Schülerinnen und Schüler ab. Sie zielt auf grundlegende Allgemeinbildung, gibt individuelle Hilfen und fördert die Schüler in einem differenzierten Bildungsangebot. Sie betont praxisbezogene Lerninhalte.
Abschlüsse
1.3 Jeder Schüler, der die Jahrgangsstufe 9 mit Erfolg besucht hat, erhält das Zeugnis über den erfolgreichen Hauptschulabschluss. Die Schüler der Jahrgangsstufe 9 können sich einer besonderen Leistungsfeststellung unterziehen und so den qualifizierenden Hauptschulabschluss erwerben. Durch den erfolgreichen Besuch der freiwilligen 10. Klasse erreichen sie den mittleren Schulabschluss. Ein mittlerer Schulabschluss ist auch der qualifizierte berufliche Bildungsabschluss, den Hauptschüler mit qualifizierendem Abschluss durch den Nachweis guter Leistungen in der Berufsausbildung erreichen können.
Perspektiven
1.4 Die Hauptschule ist eine weiterführende
Schule. Mit ihren Abschlüssen öffnet sie den unmittelbaren Zugang
zur beruflichen Ausbildung wie auch zu weiteren Bildungsgängen und
Berufszielen. Sie bietet Perspektiven im Handwerk, in der Industrie, in
anderen Bereichen der Wirtschaft und in sozialen Berufen sowie Aufstiegsmöglichkeiten
z. B. zum Meister oder Techniker. Der qualifizierende Hauptschulabschluss
öffnet auch den Zugang zum mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst.
Mit dem mittleren Schulabschluss ist der Besuch z. B. der Fachoberschule
oder der Berufsoberschule und mit deren Abschluss ein Studium an der Hochschule
möglich.
2. Der Auftrag der Hauptschule
Grundlagen
2.1 Die Hauptschule vermittelt ihren Schülern eine fundierte Allgemeinbildung. Ihre Unterrichts- und Erziehungsarbeit wird bestimmt durch das Bild von Mensch und Gesellschaft, das dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, der Verfassung des Freistaates Bayern, dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen und den Leitsätzen für Unterricht und Erziehung nach den gemeinsamen Grundsätzen der christlichen Bekenntnisse zugrunde liegt.
Allgemeinbildung
2.2 Die Hauptschule erschließt ihren Schülern
die wesentlichen Bereiche der Kultur und verhilft ihnen dadurch zur vielseitigen
persönlichen Entfaltung. Sie vermittelt ihnen einen verlässlichen
Grundbestand an Wissen und Können und fördert ihre individuellen
Begabungen und Neigungen. Sie knüpft an vorhandenen Interessen und
Erfahrungen an, weckt neue Interessen und ermöglicht Erfahrungen,
die die jungen Menschen ohne das schulische Angebot nicht machen würden.
Sie befähigt zu einer verantwortlichen Gestaltung des Lebens und zur
Wahrnehmung von Rechten und Pflichten in der Gesellschaft und bereitet
auf das zukünftige Erwachsenenleben vor. Sie ist zugleich Stätte
jugendlichen Lebens, sinnerfüllte Gegenwart. Sie entwickelt einen
eigenen, jugendgemäßen Stil gemeinsamen Lebens und Lernens,
der Entwicklungsunterschiede in den Altersstufen berücksichtigt.
Wertorientierung
2.3 Die Bildungsarbeit der Hauptschule ist dem praktischen Leben zugewandt, nimmt dieses aber nicht zum alleinigen Maßstab. Sie befähigt die Schüler zur Teilnahme an ihm und lässt sie zugleich die Distanz gewinnen, die sie zu einer verantwortlichen Bewährung in diesem Leben brauchen. Sie verhilft zur Orientierung in der Vielfalt widersprüchlicher Wertsetzungen, stärkt das Vertrauen in die Zukunft und unterstützt die Schüler bei der Suche nach dem Sinn ihres Lebens. Wertorientierung und Sinnfindung richten sich gemäß der bayerischen Verfassung am christlichen Menschenbild aus. Die Begegnung mit anderen Wertvorstellungen und Sinngebungen verlangt Aufgeschlossenheit und Toleranz; sie trägt aber auch zur Klärung und Festigung des eigenen Standortes bei.
Aufschließen für gesellschaftliche Grund-und Zeitfragen; politische Bildung
2.4 Drängende Probleme und Aufgaben der Zeit fordern Berücksichtigung auch in der Schule. Sie kann solche Probleme nicht allein lösen, zumal diese vorrangig in die Verantwortung der Erwachsenengesellschaft fallen. Sie kann und muss aber ihren Beitrag leisten, indem sie in der heranwachsenden Generation Verständnis für diese Anliegen und Bereitschaft zu Verantwortung weckt. Unter Klärung der historischen Dimension und im Blick auf die Zukunft der Gesellschaft mit ihren Risiken und Chancen werden die Schüler von der Schule hilfreich begleitet und auf die Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten als mündige Bürger vorbereitet. Ziele von eigenem Gewicht sind dabei:
- Wissen um den Wert und die Gefährdung der natürlichen und kulturellen Umwelt, Bereitschaft zur Mitverantwortung für Erhaltung und Wiederherstellung der Lebensgrundlagen zukünftiger Generationen;
- waches Bewusstsein für Fragen der sozialen Ordnung und Gerechtigkeit, der Achtung von Recht und Personwürde im Verhältnis der Geschlechter, der Generationen, sozialer Gruppen wie auch im Zusammenleben mit Kranken und Behinderten;
- wechselseitige Offenheit für Wertvorstellungen von Angehörigen verschiedener Nationalitäten, Kulturen und Religionen in der Spannung zwischen notwendiger Integration und Erhaltung kultureller Eigenarten im Rahmen interkultureller Erziehung; Zusammenleben mit ausländischen Mitbürgern;
- Verständnis für Probleme der deutschen Einheit und Willen zu ihrer Vertiefung und Festigung; Einsicht in die Notwendigkeit der europäischen Einigung unter Wahrung regionaler Unterschiede; Offenheit für die Aufgaben internationaler Zusammenarbeit, insbesondere für die Probleme der Länder Osteuropas und der Dritten Welt;
- Wissen um die Ursachen der Friedlosigkeit in Hunger, Armut und Unfreiheit, um Wesen und Bedeutung der Menschenrechte, um Probleme einer gerechten Weltordnung; Bereitschaft zu friedlichem Zusammenleben und gewaltfreier Konfliktlösung im persönlichen wie auch im öffentlichen Leben;
- Bejahung der freiheitlich-demokratischen rechtsstaatlichen Grundordnung als Fundament aller gesellschaftlichen Entwicklungen.
Hilfe zur persönlichen Lebensgestaltung
2.5 Im Unterricht und im schulischen Zusammenleben bieten sich viele Gelegenheiten, Fragen des persönlichen Lebens anzusprechen und zu ihrer sachgerechten und verantwortlichen Bewältigung anzuleiten. Die Schüler erfahren Hilfe zur Klärung ihrer gegenwärtigen Situation und zugleich Anregung für ihre künftige Lebensgestaltung. Hierzu gehören:
- Anleitung zur gesunden Ernährung und Lebensführung und zur Freude an körperlicher Bewegung, Hilfe zur Bewältigung einer Krankheit oder Behinderung, Warnung vor gesundheitlichen Gefährdungen und Stärkung der Widerstandskräfte gegen Suchtgefahren;
- Begleitung der körperlichen und seelischen Entwicklung auf dem Wege zu verantworteter Geschlechtlichkeit;
- Hilfe zum Selbstständigwerden in der Spannung von Freiheit und Bindung im persönlichen Lebensbereich, Vorbereitung auf verantwortliche Partnerschaft in Ehe und Familie;
- Anregung und Befähigung zu sinnvoller, eigenverantwortlicher Freizeitgestaltung;
- Orientierung in der Flut medial vermittelter Informationen, Anleitung zu sinnvoller Auswahl und überlegter Nutzung des Medienangebots;
- fortgesetzte Sicherheitserziehung und Anleitung zu situationsgerechter, verantwortungsbewusster Teilnahme am Straßenverkehr, aber auch zur kritischen Beurteilung des modernen Verkehrsgeschehens.
Vorbereitung auf das Arbeits- und Wirtschaftsleben
2.6 Eine wichtige Aufgabe der Hauptschule ist die Hinführung zur Arbeits- und Wirtschaftswelt. Die Schüler erwerben wirtschaftliche, soziale und technische Grundkenntnisse, werden zu gezielter Erkundung, praktischer Erprobung und gedanklicher Klärung ihrer Erfahrungen angeleitet. Sie orientieren sich in der Welt der Berufe, erfahren Unterstützung und Beratung bei der Wahl ihres Berufes. Sie gewinnen auch ein erstes Verständnis für die Grundprinzipien, Chancen und Gefahren unserer modernen, von der Technik bestimmten Arbeitswelt und bereiten sich so auf die Teilnahme am Arbeits- und Wirtschaftsleben als umworbene Konsumenten und als Produzenten von Gütern und Dienstleistungen vor.
Ganzheitliche Bildung
2.7 Die Schüler werden in allen Bereichen
ihrer Persönlichkeit angesprochen und gefördert. Praktisches
und musisches Tun, Wissenserwerb, Erkenntnisarbeit und phantasievolles
Gestalten ergänzen und durchdringen einander, Aneignung vorgegebener
Inhalte wechselt mit schöpferischer Eigengestaltung. In der Auseinandersetzung
mit wertvollen Inhalten lernt der Mensch sich selbst in seinen Vorlieben
und Abneigungen, seinen Stärken und Schwächen kennen. Er entwickelt
Interessen, erwirbt Qualitätsmaßstäbe, lernt verantwortlich
zu handeln und nähert sich so auf persönliche Art dem Ziel der
Aufgeschlossenheit für das Wahre, das Gute, das Schöne.
3. Erziehung in der Hauptschule
Umfassender Erziehungsauftrag
3.1 Die Hauptschule führt die Erziehungsarbeit der Grundschule fort. Sie kann sich nicht auf die bloße Vermittlung des Lernstoffes beschränken. Sie muss vielmehr die Anlässe für Erziehung aufgreifen, die sich in Unterricht und Schulleben ergeben. Erziehung, Unterricht und Schulleben sind nicht voneinander zu trennen.
Berücksichtigung der Erziehungssituation
3.2 Erziehung muss dem altersbedingten wie auch dem individuellen Stand der Schüler auf dem Weg in ihrer Entwicklung vom Kind zum Jugendlichen Rechnung tragen. Sie hat auch die geschlechtsspezifischen Unterschiede von Mädchen und Buben zu berücksichtigen. Bei den Jugendlichen kann einerseits mit einem wachsenden Verständnis für Sinnfragen, mit größerer Selbstständigkeit, einem reiferen Urteil und verantwortungsbewussterem Handeln gerechnet werden. Andererseits treten in der Regel Schwierigkeiten auf, die sich insbesondere durch Veränderungen in der Gesellschaft, durch persönliche Belastung der Schüler und aus dem Status der Hauptschule als Pflichtschule ergeben.
Lehrer als Erzieher
3.3 Die Lehrer haben das Ziel vor Augen, die Schüler zu mündigen Bürgern zu erziehen, die von sittlicher Mitverantwortung sich, dem anderen und der Gesellschaft gegenüber geprägt sind, selbstständig, rücksichtsvoll und hilfsbereit handeln, Initiative entwickeln und zur Mitgestaltung des Zusammenlebens bereit und fähig sind. Sie können diesen Erziehungsauftrag nur erfüllen, wenn sie ihn bejahen und die darin liegende Verantwortung für die Heranwachsenden auf sich nehmen; sie müssen sich ihrer Vorbildwirkung bewusst sein. Offenheit und Verständnis für die Jugendlichen sowie Fähigkeit und Willen zur erzieherischen Führung, aber auch das Wissen um die Grenzen der eigenen Möglichkeiten sind Voraussetzungen für den Erziehungserfolg.
Zusammenarbeit der Lehrer
3.4 Für die Schüler der Hauptschule sind die Lehrer wichtige Bezugspersonen. Die in einer Klasse tätigen Lehrer, Fachlehrer, Förderlehrer und sonstigen Lehrkräfte sind deshalb verpflichtet, ihre erzieherische Arbeit aufeinander abzustimmen, sich wechselseitig zu unterstützen und eng zusammenzuarbeiten, wobei der Klassenlehrer die Hauptverantwortung trägt. Sie müssen darauf bedacht sein, den Schüler als Person anzuerkennen, ein tragfähiges Vertrauensverhältnis aufzubauen und auch unter Belastungen gesprächsbereit zu bleiben. Sie müssen bereit sein, ihr Erzieherverhalten zu überdenken und sich zu fragen, welche Auswirkungen es auf die Schüler hat.
Zusammenarbeit mit Eltern
3.5 Die Verantwortung für die Erziehung ihrer Kinder liegt vorrangig bei den Eltern. Die Erziehungsarbeit gelingt umso besser, je mehr elterliche und schulische Erziehung aufeinander abgestimmt sind. Für die Erfüllung des erzieherischen Auftrags der Schule ist deshalb ein enges Zusammenwirken mit dem Elternhaus und den Erziehungsberechtigten anzustreben.
Beobachten und Beraten
3.6 Die Schule hat die Aufgabe, die Erziehungsberechtigten und die Schüler zu beraten. Die Eltern sollen frühzeitig über den Leistungsstand sowie über Lern- und Verhaltensweisen informiert werden. Die Lehrer beobachten individuelle Lernfortschritte, Stärken und Fähigkeiten, Auffälligkeiten, Störungen oder Schwächen und bemühen sich in Absprache mit den Eltern um eine fachkompetente Beratung und Förderung.
Zusammenarbeit mit Erziehungseinrichtungen
3.7 Schwierige Erziehungssituationen lassen sich
im Schulalltag nicht vermeiden. Ein guter, vielseitiger Unterricht, ein
günstiges Klima in Schule und Schulklasse, gemeinsames erzieherisches
Bemühen aller Lehrer in Kooperation mit den Eltern tragen dazu bei,
den Problemen vorzubeugen oder doch besser mit ihnen umzugehen. Die Lehrer
werden in besonderen Situationen aber auch Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
anwenden und die eigenen Rechte wahrnehmen müssen, sie werden gemeinsam
mit den Erziehungsberechtigten und, wenn es erforderlich erscheint, mit
den verschiedenen Einrichtungen der Jugendhilfe Lösungsmöglichkeiten
entwickeln. Nach Bedarf sollen z. B. Verbindungslehrer, Beratungslehrer,
Schulpsychologe, Schularzt und die Einrichtungen mobiler sonderpädagogischer
Dienste zu Rate gezogen werden.
4. Unterricht in der Hauptschule
Inhalte
4.1 Die Bildungsinhalte der Hauptschule müssen in Auswahl und Umsetzung einerseits unabweisbaren kulturellen und gesellschaftlichen Forderungen gerecht werden, andererseits den Begabungen und Interessen der Hauptschüler angemessen sein. Inhalte von erwiesener Bedeutung sichern die Weitergabe der geistigen Grundlagen unserer Kultur und lassen das Gewordensein der Gegenwart verstehen. Der Unterricht ist zugleich offen für drängende Fragen der Zeit und aktuelle Anliegen der Jugendlichen. Er verliert sich aber nicht in bloßer Aktualität oder subjektiver Beliebigkeit und bereitet so auf die vorhersehbaren Zukunftsaufgaben des Einzelnen und der Gesellschaft vor. Ab der Jahrgangsstufe 7 werden die Schüler schrittweise an die Berufs- und Wirtschaftswelt herangeführt, wobei sie sich aufgrund ihrer Fähigkeiten und Neigungen zunehmend auf bestimmte Schwerpunkte festlegen. In einer Reihe von Fächern erhalten sie Gelegenheit, ihre Fähigkeiten im praktischen Tun zu erproben.
Fachunterricht
4.2 In den einzelnen Schulfächern erfahren die Schüler den Unterricht als Hilfe zur Ordnung und Klärung der komplexen, oft verwirrenden Wirklichkeit. Sie lernen sachgerechte Fragestellungen kennen, gewinnen facheigene Erkenntnisse, üben fachgemäße Arbeitsweisen ein und entwickeln Einstellungen und Werthaltungen. Fachliche und systematische Vollständigkeit wird nicht angestrebt. Im sinnvollen Wechsel zwischen exemplarischem und orientierendem Lehren fördern die Lehrer das selbstständige, die geistigen, seelischen und körperlichen Kräfte ansprechende Lernen und Arbeiten. So weit möglich nutzen sie Querverbindungen zwischen den Fächern, verdeutlichen Vernetzungen und machen Erkenntnisgrenzen der Einzelfächer bewusst.
Fächerübergreifender Unterricht und fachliche Kooperation
4.3 Drängende Aufgaben der Zeit, Anliegen und Probleme der Schüler sowie komplexe Unterrichtsinhalte können meist nicht einem einzelnen Fach zugeordnet werden, sondern erfordern themenorientiertes Arbeiten im fächerübergreifenden Unterricht. Dabei werden Sachverhalte von verschiedenen fachlichen Ansatzpunkten her betrachtet. Besondere Formen dieses Unterrichts stellen projektorientiertes Arbeiten und Projekte dar. Die Umsetzung des fächerübergreifenden Unterrichts erfordert die fachliche Kooperation der Lehrer, damit thematische Überschneidungen vermieden, die inhaltliche Stoffverteilung abgestimmt und organisatorische Maßnahmen frühzeitig geplant werden können. Dazu dienen die im Kapitel III aufgeführten Querverbindungen.
Schlüsselqualifikationen
4.4 Gemeinsame Aufgabe des fachbezogenen wie auch des fächerübergreifenden Unterrichts ist es, die fachliche, methodische, personale und soziale Kompetenz der Schüler zu fördern. Dazu gehört der Erwerb von fächerübergreifenden Fähigkeiten, Fertigkeiten und Haltungen wie selbstständiges Lernen, Problemlösen, Denken in Zusammenhängen, aber auch Leistungs- und Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und Durchhaltevermögen, Pflichtbewusstsein und Zuverlässigkeit, Bereitschaft und Fähigkeit zur Zusammenarbeit und Mitverantwortung. Solche eher allgemeinen Schlüsselqualifikationen sind nur an konkreten Inhalten und realen Handlungsfeldern zu erwerben, bedürfen aber eigener Aufmerksamkeit und Übung, um in zunehmendem Maße bewusst gemacht, bejaht und verlässlich angewandt zu werden. Eine neue Aufgabe wächst der Schule mit der Einführung in Grundlagen der Informations- und Kommunikationstechniken zu.
Sprachliche Bildung
4.5 Allen Fächern ist die Pflege der deutschen Sprache in Wort und Schrift aufgegeben. Das Bemühen um verständige, gründliche Sinnentnahme wie auch um treffenden, sprachrichtigen Ausdruck auf angemessener Sprachebene dient nicht nur dem Sprachvermögen, sondern auch der Klarheit der Erkenntnis und der Kultur des mitmenschlichen Umgangs. Dazu tragen auch eine gepflegte persönliche Handschrift und eine sorgfältige Darstellung bei. Das Erlernen einer Fremdsprache fördert die Fähigkeit zur Verständigung in Beruf und Alltag, weitet den Horizont und verbessert zugleich das Verständnis der deutschen Sprache. Ein eigenes Anliegen ist die Pflege der jeweiligen Muttersprache bei den Schülern, die aus nicht-deutschsprachigen Ländern kommen.
Lehr- und Lernformen
4.6 Die Lehrer unterrichten nach anerkannten didaktischen Grundsätzen. Sie bemühen sich um Ausgewogenheit zwischen Planung und Offenheit, Sachanspruch und Schülergemäßheit und ermöglichen in den einzelnen Fächern hauptschulgemäße Lernmethoden und Arbeitsweisen. Sie nützen die unterschiedlichen methodischen Möglichkeiten, die sich aus der inneren Struktur der Fächer, aber auch aus der Zielstellung des Unterrichts ergeben, knüpfen an den Erfahrungen der Schüler an, beziehen die Wirklichkeit mit ein und unterstützen den Lernprozess durch Medien. So lernen die Schüler erfahrungsorientiert und durch Medien vermittelt, handlungsbezogen und kognitiv, entdeckend und angeleitet, kreativ-schöpferisch und nachahmend. Gebundener, lehrergeleiteter Unterricht wird durch freie und projektorientierte Lehr- und Lernformen ergänzt. Das Schulbuch, dosiert eingesetzte Arbeitsblätter und der Computer bereichern den Unterricht. Multimediales Arbeiten und die Informationsgewinnung aus Datennetzen ermöglichen neue Formen des Lehrens und Lernens.
Lernprozess
4.7 Der Lernprozess bleibt nicht bei der Betrachtung des anschaulich Gegebenen stehen. Die Schritte der gedanklich-begrifflichen, sprachlichen und wertenden Auseinandersetzung sowie der intensiven Aufbereitung zu anwendungsbereitem Wissen und Können dürfen nicht fehlen. Abstraktionsschritte werden umsichtig vorbereitet, Begriffe und Verfahren in wechselnden Bezügen angewendet.
Verweilendes Lernen
4.8 Der Unterricht konzentriert sich auf das Wesentliche und Grundlegende. Er gibt Zeit für das Erfassen von motivierenden Ausgangssituationen und Fragestellungen, für das Durchdringen von Sach- und Wertungsfragen, für eigene Lösungs- und Gestaltungsversuche der Schüler und für das Formulieren, Darstellen und Anwenden von Unterrichtsergebnissen. Die Lehrer erklären Sachverhalte ausführlich, lassen Nachfragen der Schüler zu und halten sie zu gründlicher und gewissenhafter Arbeit an.
Übung und Sicherung
4.9 Übung und Wiederholung, Sicherung und Lernkontrolle schaffen die Voraussetzung für das Behalten des Gelernten und für die Aneignung von Neuem. Zum Erfolg in der Schule trägt die Art und Weise bei, wie der Schüler seine Arbeiten erledigt. Hausaufgaben unterstützen die Arbeit des Unterrichts und ermutigen den Schüler zu selbstständigem Lernen. Eine wichtige Grundlage für das Wiederholen der Lerninhalte bilden sachlogisch und lernwirksam aufgebaute Einträge, mit denen der Schüler sich und anderen Rechenschaft über seine Arbeitsweise und das Gelernte gibt. Sie werden vom Lehrer regelmäßig kontrolliert, sorgfältig und schülerbezogen korrigiert und gewürdigt.
Leistungserhebung
4.10 Mündliche, schriftliche und praktische Leistungserhebungen stellen den Lernerfolg fest. Sie dienen der Beurteilung von Schülerleistungen und sind Grundlage für die weiterführende Unterrichtsplanung sowie für die individuelle Förderung der Schüler. Die Bewertung orientiert sich an den im Lehrplan vorgegebenen Lernzielen und Lerninhalten, wobei die dem jeweiligen Fach gemäßen Arbeitstechniken einzubeziehen sind. Die unterschiedlichen Niveaustufen, also die Stufen der Reproduktion, der Reorganisation, des Transfers und des problemlösenden Denkens, sind angemessen zu berücksichtigen.
Individuelle Förderung
4.11 Differenzierende Maßnahmen tragen zur
bestmöglichen Förderung des einzelnen Schülers bei. Sie
berücksichtigen unterschiedliche Fähigkeiten, individuelle Beeinträchtigungen,
Interessen und Neigungen sowie die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten.
Möglichkeiten der Förderung bieten klassen- und jahrgangsübergreifende
Stütz- und Förderkurse, aber auch methodische Maßnahmen
wie freie Formen des selbstständigen Übens oder des Helfens in
Partner- und Gruppenarbeit.
Äußerer Rahmen
5.1 Ein vielseitig anregendes, menschlich förderndes, jugendgemäßes Schulleben umfasst den Unterricht, den schulischen Alltag und besondere schulische Ereignisse im Ablauf des Schuljahres. Es bezieht die außerschulische Welt wie Gemeinde, Kirchen, Vereine und berufliche Einrichtungen ein.
Bedeutung
5.2 Die Schüler erhalten Gelegenheit, im sozialen Bezug Erfahrungen zu sammeln, Interessen zu entfalten und sich an sinnvollen Aufgaben zu erproben. In gemeinsamen Unternehmungen und wechselnden Situationen können sie zunehmend selbstständiger handeln, Entscheidungsfreude und Verantwortungsbewusstsein entwickeln, Bereitschaft zu ehrenamtlicher Tätigkeit gewinnen, Formen des demokratischen Zusammenlebens einüben, Lösungsansätze für Probleme finden und Regeln des mitmenschlichen Umgangs und der Konfliktbewältigung anwenden. Sie erhalten Anregungen für vielfältige und sinnvolle Formen der Freizeitgestaltung.
Gestaltung des Schulalltags
5.3 Gemeinsam geben Lehrer und Schüler dem Schulalltag eine räumliche und zeitliche Ordnung. Der Tagesbeginn mit Betrachtung, Gebet oder Lied, sinnvolle Arbeits- und Pausengestaltung, die Rhythmisierung des Schultages, Bewegungsförderung, die Übernahme von Ämtern und Aufgaben in der Klasse und an der Schule, anregend gestaltete und gepflegte Schulräume bieten den Rahmen für jugendgemäßes Zusammenleben, für Fröhlichkeit und Besinnlichkeit. In einem so gestalteten Schulalltag kann sich ein Klima des Vertrauens, der Verlässlichkeit und Sicherheit entwickeln, das für eine erfolgreiche schulische Arbeit unerlässlich ist.
Besondere Ereignisse
5.4 Feste und Feiern, Schulgottesdienste, Tage der Orientierung, Wanderungen und Fahrten, Schullandheimaufenthalte, Aufführungen, Wettbewerbe, Ausstellungen, sportliche Veranstaltungen stellen Höhepunkte im Schulleben dar. Sie werden weitgehend gemeinsam von Lehrern, Schülern und auch den Eltern festgelegt, vorbereitet und durchgeführt.
Neue Formen des Zusammenlebens
5.5 Die Hauptschule kann, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern, neue Formen des Zusammenlebens und der Betreuung außerhalb des Unterrichts wie Mittagsbetreuung, Hort an der Schule oder Schüler-Café entwickeln und der örtlichen Situation anpassen. Die Arbeit in Neigungsgruppen und Interessengemeinschaften führt Schüler verschiedener Altersstufen zusammen und erweitert das schulische Angebot über die Inhalte des Lehrplans hinaus. Sie gibt Anregungen zu häuslichem Tun und zu sinnvoller Freizeitgestaltung. Im Schulleben und im Unterricht begegnen einander Lehrer und Schüler der Hauptschulen und der Förderschulen, arbeiten zusammen, lernen die jeweilige Lebenssituation des anderen zu verstehen und entwickeln neue Formen sozialen Verhaltens.
Zusammenarbeit mit den Eltern
5.6 Damit Unterricht und Erziehung an der Hauptschule erfolgreich sein können, muss die Schule mit den Eltern offen und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Sie bemüht sich daher um gute Kontakte zu den Eltern und ermutigt sie, sich am Leben der Schule zu beteiligen. Dies geschieht durch aktive Elternarbeit, z. B. regelmäßige Informationen, Einzelgespräche, Elternabende und Gesprächskreise, durch gemeinsame schulische Veranstaltungen und gegebenenfalls durch Hausbesuche.
Darstellung nach außen
5.7 Damit Schulleben gedeihen kann, ist es für Schüler und Lehrer wichtig, dass ihre Schule von der Öffentlichkeit beachtet wird und Ansehen genießt. Die Schule bemüht sich deshalb darum, ihre Bildungs- und Erziehungsarbeit der Öffentlichkeit vorzustellen. Alle Formen schulischer Aktivitäten, in denen Lehrer und Schüler die vielfältigen Möglichkeiten der Hauptschule darstellen, sind dazu geeignet. So ist z. B. die Gestaltung einer Schülerzeitung ein wichtiger Beitrag zur Öffentlichkeitsarbeit. Sie fordert in besonderer Weise die sprachlichen, künstlerischen und technischen Kräfte der Schüler heraus. Schüler aller Jahrgangsstufen wirken bei ihrer Herstellung mit und werden dabei von ihren Lehrern unterstützt.
Eigenes Schulprofil
5.8 Jede Hauptschule wird durch ihren Einzugsbereich
geprägt. Die Schule entwickelt ihr eigenes Profil, wobei sie die ethnische
und religiöse Herkunft ihrer Schüler, die geschichtliche und
kulturelle Tradition sowie die Arbeitswelt ihrer Heimat berücksichtigt.
Dabei kommen die besonderen Begabungen und Interessen der Lehrer und Schüler
zur Entfaltung.
Struktur des Lehrplans
6.1 Richtungweisend für die gesamte Arbeit mit dem Lehrplan sind die Aussagen über den Bildungsauftrag der Hauptschule in Kapitel I sowie über die fächerübergreifenden und die fachbezogenen Unterrichts- und Erziehungsaufgaben in Kapitel II. Die Fachlehrpläne in Kapitel III sind jahrgangsweise angeordnet, um den Überblick über die gesamte Arbeit einer Jahrgangsstufe und die Wahrnehmung von Querverbindungen zu erleichtern. Jeder Fachlehrplan enthält eine Reihe von Themen bzw. Lernbereichen, die zunächst grundsätzlich in ihren Zielen beschrieben, dann in engere Inhaltsbereiche und schließlich in Einzelinhalte aufgegliedert werden. Die Nummerierung legt dabei die Reihenfolge der Behandlung nicht fest.
Ziele
Didaktische Schwerpunkte
6.2 In den Zielbeschreibungen werden Schwerpunkte des Lernens sichtbar. Der Unterricht kann z. B. geprägt sein durch den Aufbau eines Kenntnisstandes (Schwerpunkt Wissen), durch die Einübung von Fertigkeiten, Verfahren, Arbeitstechniken (Schwerpunkt Können), durch die Auseinandersetzung mit Problemen oder Gestaltungsaufgaben (Schwerpunkt Produktiv Denken und Gestalten) oder durch die Grundlegung von Einstellungen und Werthaltungen (Schwerpunkt Wertorientierung). Diese Vorgänge sind zwar eng miteinander verflochten, der jeweilige Schwerpunkt muss aber in der Gestaltung des Unterrichts und in den Aufgaben zur Feststellung des Lernfortschritts erkennbar bleiben.
Inhalte
6.3 Die Aussagen zu den Inhaltsbereichen und Einzelinhalten konkretisieren die Zielbeschreibungen. Diese umfassen Lerngegenstände wie Daten, Fakten, Objekte, Modelle, Vorgänge, Beziehungen, Begriffe, Regeln, Handlungsmuster, Arbeitstechniken, Fragestellungen, Problemzusammenhänge, Lösungsmöglichkeiten, Wertvorstellungen, Einstellungen usw., die der Schüler im Einzelnen lernen soll.
Verbindlichkeit
6.4 Die Zielbeschreibungen, Inhaltsbereiche und Einzelinhalte sind verbindlich. Umfang und Intensität ihrer unterrichtlichen Umsetzung hängen von der erzieherischen Situation der Klasse und dem Leistungsvermögen der Schüler ab.
Querverbindungen
6.5 In den Fachlehrplänen wird auf Querverbindungen
zwischen den Fächern hingewiesen. Sie zeigen, dass korrespondierende
Inhalte in anderen Fächern enthalten sind. Sie sollen zu Absprachen
zwischen den Lehrern führen und eine zeitliche Koordination ermöglichen.
Weitere Querverbindungen sind dort zu nutzen, wo sie sich von der Sache
und der Situation her anbieten.
Fächerübergreifendes Arbeiten
Projektunterricht
6.6 Neben dem gefächerten Unterricht sieht der Lehrplan auch fächerübergreifendes Arbeiten vor und gibt Raum für Projekte. Diese können nur orts- und situationsbezogen geplant und verwirklicht werden und bedürfen der Kooperation.
Freiarbeit
6.7 Lehrplaninhalte können auch in materialgeleiteter Freiarbeit, Wochenplanarbeit und bei der Arbeit in Lern- und Übungszirkeln behandelt werden.
Klassenbezogener Lehrplan
6.8 Zu Beginn des Schuljahres nehmen die in der Klasse tätigen Lehrer eine ausgewogene Grobverteilung der Lerninhalte über das Jahr vor; der Klassenleiter koordiniert. Auf dieser Grundlage erstellt jeder Lehrer schrittweise den knapp gehaltenen klassenbezogenen Lehrplan für seine Fächer. Die im Einzelnen erforderlichen Abstimmungen und Konkretisierungen, einschließlich der gleichmäßigen Verteilung der Leistungsfeststellungen, erfolgen rechtzeitig im weiteren Verlauf des Schuljahres. Dieser klassenbezogene Lehrplan berücksichtigt die Lernbedingungen der Klasse und die jeweiligen schulischen Voraussetzungen. Wo es möglich ist, sollen regionale Bezüge hergestellt werden.
Freiraum
6.9 Der Lehrplan ist auf 28 Wochen, in den Jahrgangsstufen 9 und 10 auf 25 Wochen ausgelegt. Bei insgesamt etwa 37 Unterrichtswochen steht ein entsprechender Freiraum zur Verfügung, der nicht von vornherein verplant werden darf. Er kann zur vertieften Behandlung einzelner Unterrichtsinhalte, zum Eingehen auf Schülerinteressen, zum erzieherischen Gespräch und für die Gestaltung des Schullebens verwendet werden. Auf die Festlegung von Zusatzangeboten wurde weitgehend verzichtet, um jede unnötige Einengung des Freiraums zu vermeiden.