Grundschule
Hauptschule
Bestimmungen zur Stundentafel
| Fächer | Jahrgangsstufen | ||
| 1 und 2 | 3 und 4 | ||
| Religionslehre Grundlegender Unterricht: Deutsch als Zweitsprache Mathematik Heimat- und Sachkunde Musik- und Bewegungserziehung Kunsterziehung Musik Textilarbeit/Werken Sport |
} | 2 16 - 2 2 |
2 - 10 5 3 - 1 1 2 2 + 21) |
| Gesamtstundenzahl | 22 | 26 + 21) | |
1) Siehe Bestimmung Nr. 3
| Fächer | Jahrgangsstufen |
|
5 und 6 |
7 bis 9 |
|
| 1. Pflichtfächer Religionslehre Deutsch als Zweitsprache Mathematik Physik/Chemie/Biologie/Erdkunde/ Geschichte/Sozialkunde/ Arbeitslehre (berufskundlicher Teil) Kunsterziehung Werken/Textiles Gestalten Sport |
2 10 5 5 - 2 2 2 + 21) |
2 10 5 6 1 - - 2 + 21) |
| Pflichtstunden im Bereich der Pflichtfächer | 28 + 21) |
26 + 21) |
| 2. Wahlpflichtfächer Gewerblich-technischer Bereich Kaufmännisch-bürotechnischer Be- reich Hauswirtschaftlich-sozialer Bereich (gem. Stundentafel für die Regelklassen der Hauptschule) |
- |
5/4/4 |
1) siehe Bestimmung Nr. 3
1. Das Staatliche Schulamt kann entsprechend der Zusammensetzung der Schüler einer Klasse (Alter, Vorkenntnisse) mit Ausnahme des Faches Deutsch als Zweitsprache hinsichtlich der Fächer und der Stundenanteile Verschiebungen innerhalb der Stundentafel vornehmen.
2. In den Fächern Deutsch als Zweitsprache, Mathematik und Physik/Chemie/
Biologie/Erdkunde/Geschichte/Sozialkunde können Lerngruppen gebildet werden.
3. Zu den zwei Pflichtstunden kommen in den Jahrgangsstufen 3 und 4 je zwei Stunden Basissportunterricht, in den Jahrgangsstufen 5 und 6 je zwei Stunden erweiterter Basissportunterricht und in den Jahrgangsstufen 7 bis 9 je zwei Stunden differenzierter Sportunterricht hinzu, bei deren Durchführung die personellen, räumlichen und organisatorischen Verhältnisse zu berücksichtigen sind.
4. Im Rahmen des Unterrichts ist der Verkehrserziehung besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
© StMUK Ref. IV/2